Unterstützungskassen sind rechtlich selbstständige Vorsorgeeinrichtungen, die die betriebliche Altersvorsorge für ein oder mehrere Unternehmen organisieren. In der Regel erfolgt eine Rückdeckung über einen Lebensversicherer.
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Die Beiträge sind unbegrenzt einkommensteuerbefreit
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Zusätzlich sind die Beiträge bis zu einem Betrag iHv. 302 € pro Monat bzw. 3.624 € pro Jahr (= 4% der sog. Beitragsbemessungsgrenze) von der Sozialversicherungspflicht befreit
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Die Beiträge an die Unterstützungskasse (insbesondere Einzahlungen in die Rückdeckungsversicherung) sind in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar
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Das Versorgungsrisiko wird aus dem Betrieb ausgelagert
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Es besteht vollständige Bilanzneutralität
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Die Auszahlung kann als lebenslange Rente oder in einer einmaligen Kapitalabfindung erfolgen
Mit dem folgenden kurzen Online-Fragebogen können Sie für mehrere Arbeitnehmer oder sogar für den kompletten Personalstand schnell, einfach und kostenlos einen Beitrags- und Leistungsvergleich für eine rückgedeckte Unterstütungskasse mit allen relevanten Anbietern und unter Berücksichtigung von individuellen Vorgaben und Wünschen anfordern.
Gerade im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge ist die Auswahl des optimalen Anbieters von enormer Bedeutung. So kann bei gleicher Beitragshöhe der Unterschied in der späteren Rentenzahlung schnell mehrere 100 € pro Monat betragen. Nur mit einem solchen Versicherungsvergleich ist sichergestellt, dass sie die für sie optimale Wahl treffen.
Einen Mustervergleich finden Sie
hier.
Gerne beraten wir Sie aber auch persönlich oder telefonisch! Unsere Beratung ist unverbindlich und kostenlos für Sie!