Die Pensionszusage ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, die auch als Direktzusage oder Versorgungszusage des Arbeitgebers bekannt ist. In der Regel erfolgt eine Rückdeckung und Auslagerung aus dem Betrieb durch eine sog. Rückdeckungsversicherung über einen Lebensversicherer.
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Die Beiträge sind unbegrenzt einkommensteuerbefreit
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Zusätzlich sind die Beiträge bis zu einem Betrag iHv. 302 € pro Monat bzw. 3.624 € pro Jahr (= 4% der sog. Beitragsbemessungsgrenze) von der Sozialversicherungspflicht befreit
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Die Rückstellungen für die Pensionszusage sind bilanzierungspflichtig und damit gewinnmindernd und steuersenkend
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Die Beiträge an die Rückdeckungsversicherung) sind in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar
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Das Versorgungsrisiko wird durch die Rückdeckungsversicherung aus dem Betrieb ausgelagert
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Die Auszahlung kann als lebenslange Rente oder in einer einmaligen Kapitalabfindung erfolgen
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Dieser Durchführungsweg ist besonders für Einmalzahlungen und unregelmäßige Zahlungen (z.B. Tantiemen und Bonuszahlungen) geeeignet
Mit dem folgenden kurzen Online-Fragebogen können Sie schnell, einfach und kostenlos einen Beitrags- und Leistungsvergleich für eine Rückdeckungsversicherung für eine Pensionszusage mit allen relevanten Anbietern für einen Geschäftsführenden Gesellschafter (GGF) unter Berücksichtigung von individuellen Vorgaben und Wünschen anfordern.
Gerade im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge ist die Auswahl des optimalen Anbieters von enormer Bedeutung. So kann bei gleicher Beitragshöhe der Unterschied in der späteren Rentenzahlung schnell mehrere 100 € pro Monat betragen. Nur mit einem solchen Versicherungsvergleich ist sichergestellt, dass sie die für sie optimale Wahl treffen.
Gerne beraten wir Sie aber auch persönlich oder telefonisch unter 02302-984005! Unsere Beratung ist unverbindlich und kostenlos für Sie!