Der Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) hat eine einzigartige Rolle, da er sowohl als Angestellter als auch als Unternehmer agiert. Er trifft wichtige geschäftliche Entscheidungen als Gesellschafter, während er gleichzeitig als Angestellter der GmbH tätig ist und ihre Geschäfte leitet. Es ist entscheidend, dass er sich gut absichert, um im Ernstfall oder beim Eintritt in den Ruhestand nicht nur sich selbst und seine Familie, sondern auch das Unternehmen und die Mitarbeiter zu schützen. Da es oft keine gesetzliche Absicherung gibt, ist der Bedarf an Versorgung hoch. Ein bewährtes Modell für eine angemessene Versorgung des GGF ist das folgende Drei-Stufen-Modell.
1. Direktversicherung Als Basisabsicherung bietet sich die sogenannte Direktversicherung an, bei der das Unternehmen eine kapitalbildende Rentenversicherung bei einem Lebensversicherer abschließt. • Einfache Umsetzung, Verwaltung des Vertrages beim Versicherer • Hohe Flexibilität und Übertragbarkeit • Bis zu einem Betrag iHv. 602 € pro Monat bzw. 7.248 € pro Jahr (= 8% der sog. Beitragsbemessungsgrenze) sind die Beiträge einkommensteuerbefreit • Zusätzlich sind die Beiträge bis zu einem Betrag iHv. 302 € pro Monat bzw. 3.624 € pro Jahr (= 4% der sog. Beitragsbemessungsgrenze) von der Sozialversicherungspflicht befreit
2. Unterstützungskasse Da eine Direktversicherung in der Regel nicht ausreicht, um den erhöhten Vorsorgebedarf eines GGF ausreichend Rechnung zu tragen, empfiehlt sich in einem nächsten Schritt die Einrichtung oder der Anschluss an eine sogenannte Unterstützungskasse. Unterstützungskassen sind rechtlich selbstständige Vorsorgeeinrichtungen, die die betriebliche Altersvorsorge für ein oder mehrere Unternehmen organisieren. In der Regel erfolgt eine Rückdeckung über einen Lebensversicherer. • Die Beiträge sind unbegrenzt einkommensteuerbefreit • Zusätzlich sind die Beiträge bis zu einem Betrag iHv. 302 € pro Monat bzw. 3.624 € pro Jahr (= 4% der sog. Beitragsbemessungsgrenze) von der Sozialversicherungspflicht befreit • Die Beiträge an die Unterstützungskasse (insbesondere Einzahlungen in die Rückdeckungsversicherung) sind in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar • Das Versorgungsrisiko wird aus dem Betrieb ausgelagert • Es besteht vollständige Bilanzneutralität • Die Auszahlung kann als lebenslange Rente oder in einer einmaligen Kapitalabfindung erfolgen
3. Pensionszusage (auch Direktzusage genannt) Bei einer Pensionszusage zahlt das Unternehmen dem GGF Betriebsrente direkt aus. Dazu müssen Rückstellungen gebildet werden. Aus diesem Grund ist eine Pensionszusage vergleichsweise aufwendig und eignet sich am besten für größere Unternehmen. In vielen Fällen werden die Pensionsverpflichtungen aber in eine sogenannte Rückdeckungsversicherung beim Lebensversicherer ausgelagert. • Die Beiträge sind unbegrenzt einkommensteuerbefreit • Zusätzlich sind die Beiträge bis zu einem Betrag iHv. 302 € pro Monat bzw. 3.624 € pro Jahr (= 4% der sog. Beitragsbemessungsgrenze) von der Sozialversicherungspflicht befreit • Die Rückstellungen für die Pensionszusage sind bilanzierungspflichtig und damit gewinnmindernd und steuersenkend • Die Beiträge an die Rückdeckungsversicherung) sind in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar • Dieser Durchführungsweg ist besonders für Einmalzahlungen geeeignet.