Die Durchführungswege für eine Betriebliche Altersvorsorge
1. Direktversicherung Als Basisabsicherung für eine betriebliche Altersvorsorge bietet sich die sogenannte Direktversicherung an, bei der das Unternehmen eine kapitalbildende Rentenversicherung bei einem Lebensversicherer für den Arbeitnehmer abschließt. • Einfache Umsetzung, Verwaltung des Vertrages beim Versicherer • Hohe Flexibilität und Übertragbarkeit • Bis zu einem Betrag iHv. 604 € pro Monat bzw. 7.248 € pro Jahr (= 8% der sog. Beitragsbemessungsgrenze) sind die Beiträge einkommensteuerbefreit • Zusätzlich sind die Beiträge bis zu einem Betrag iHv. 302 € pro Monat bzw. 3.624 € pro Jahr (= 4% der sog. Beitragsbemessungsgrenze) von der Sozialversicherungspflicht befreit
2. Pensionskasse Seit 2005 sind Pensionskassen und Direktversicherungen rechtlich komplett gleichgestellt. Daher kann hier vollständig auf die Informationen zur Direktversicherung Bezug genommen werden. Da die Organisation, Verwaltung und Durchführung einer Direktversicherung gegenüber einer Pensionskasse strukturell einfacher ist, werden die Produktlinien der Anbieter für Pensionskassen im Prinzip nicht mehr aktualisiert, erhalten keinen nennbaren Zuwachs mehr und werden eigentlich nur noch bis zum Ablauf bestehenden Verträge verwaltet und abgewickelt. Aufgrund des sich dauernd ändernden Kapitalumfelds sind jedoch fortlaufende Innovationen wichtig für den Anlagerfolg der Kapitalanlage. Daher werden die Tarife für Direktversicherungen regelmäßig aktualisiert und angepasst. Aus diesen Gründen empfehlen wir eher den Abschluss einer Direktversicherung, aber natürlich können wir Sie auch mit einem Anbietervergleich für eine Pensionskasse versorgen.
3. Unterstützungskasse Falls die Direktversicherung bzw. Pensionskasse nicht ausreicht um eine bedarfsgerechte Altersvorsorge aufzubauen, empfiehlt sich in einem weiteren Schritt die Einrichtung oder der Anschluss an eine sogenannte Unterstützungskasse. Unterstützungskassen sind rechtlich selbstständige Vorsorgeeinrichtungen, welche die betriebliche Altersvorsorge für ein oder mehrere Unternehmen organisieren. In der Regel erfolgt eine Rückdeckung über einen Lebensversicherer. • Die Beiträge sind unbegrenzt einkommensteuerbefreit • Zusätzlich sind die Beiträge bis zu einem Betrag iHv. 302 € pro Monat bzw. 3.624 € pro Jahr (= 4% der sog. Beitragsbemessungsgrenze) von der Sozialversicherungspflicht befreit • Die Beiträge an die Unterstützungskasse (insbesondere Einzahlungen in die Rückdeckungsversicherung) sind in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar • Das Versorgungsrisiko wird aus dem Betrieb ausgelagert • Es besteht vollständige Bilanzneutralität • Die Auszahlung kann als lebenslange Rente oder in einer einmaligen Kapitalabfindung erfolgen
4. Pensionszusage (auch Direktzusage genannt) Bei einer Pensionszusage zahlt das Unternehmen dem Arbeitnehmer die Betriebsrente direkt aus. Dazu müssen Rückstellungen seitens des Unternehmens gebildet werden. Aus diesem Grund ist eine Pensionszusage vergleichsweise aufwendig und eignet sich am besten für größere Unternehmen. In vielen Fällen werden die Pensionsverpflichtungen aber in eine sogenannte Rückdeckungsversicherung bei einem Lebensversicherer ausgelagert. • Die Beiträge sind unbegrenzt einkommensteuerbefreit • Zusätzlich sind die Beiträge bis zu einem Betrag iHv. 302 € pro Monat bzw. 3.624 € pro Jahr (= 4% der sog. Beitragsbemessungsgrenze) von der Sozialversicherungspflicht befreit • Die Rückstellungen für die Pensionszusage sind bilanzierungspflichtig und damit gewinnmindernd und steuersenkend • Die Beiträge an die Rückdeckungsversicherung) sind in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar • Dieser Durchführungsweg ist besonders für Einmalzahlungen geeeignet.